RS Vwgh 2020/11/27 Ra 2019/15/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2020
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1

Rechtssatz

Für Zwecke der Zurechnung von wirtschaftlichem Eigentum (wie auch für Zwecke der Einkünftezurechnung) ist nicht zwischen In- und Auslandssachverhalten zu unterscheiden, sondern es sind in beiden Fällen die gleichen Grundsätze heranzuziehen (vgl. VwGH 25.4.2018, Ro 2017/13/0004; 25.2.2015, 2011/13/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150162.L04

Im RIS seit

28.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten