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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §297Rechtssatz
Superädifikate iSd § 434 ABGB sind Bauwerke, die auf fremdem Grund in der Absicht ausgeführt sind, dass sie nicht stets darauf bleiben sollen. Bei Superädifikaten schlägt für den Fall der fehlenden Belassungsabsicht der Grundsatz des § 297 ABGB (das Gebäude gehört zur Liegenschaft) nicht durch; das Fehlen der Belassungsabsicht muss dabei ein Mindestmaß an Publizität aufweisen. Sind Bauwerke bereits mit ihrer Errichtung Bestandteil des Grundstücks geworden, ist es allerdings nicht möglich, sie später zu Superädifikaten zu wandeln; maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei der Beginn der Arbeiten am Bauwerk (vgl. Kisslinger in Klang, ABGB3, § 298 Rn 7 f und 14).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150067.L10Im RIS seit
01.07.2021Zuletzt aktualisiert am
30.07.2021