Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §25 Abs1Beachte
Rechtssatz
Eine Kurzparkzone ist ein in einer Verordnung (oder mehreren Verordnungen) näher beschriebenes Gebiet, welches durch die entsprechenden Verkehrszeichen an allen Einfahrts- und Ausfahrtsstraßen gekennzeichnet ist (vgl. VwGH 25.1.2018, Ra 2017/16/0056).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020160009.J01Im RIS seit
21.05.2021Zuletzt aktualisiert am
21.05.2021