RS Vwgh 2020/12/21 Ro 2020/02/0011

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Veröffentlicht am 21.12.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §56
StVO 1960 §5 Abs2 idF 2017/I/006
StVO 1960 §5 Abs4a idF 2017/I/006
StVO 1960 §5 Abs6 idF 2017/I/006
VStG §24
VwGVG 2014 §38

Rechtssatz

Der Verdacht einer Alkoholbeeinträchtigung muss bei jenem Organ der Straßenaufsicht entstanden sein, der eine Person iSd. § 5 Abs. 4a StVO 1960 zum Arzt zu bringen beabsichtigt - bzw. den Verdächtigen mit einem Arzt "in Verbindung" bringt, was ebenso als eine solche "Verbringung" anzusehen ist (vgl. VwGH 14.1.1994, 93/02/0152) - und zum Zeitpunkt der "Verbringung" weiterhin aufrecht sein.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020020011.J03

Im RIS seit

08.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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