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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Der Verdacht einer Alkoholbeeinträchtigung muss bei jenem Organ der Straßenaufsicht entstanden sein, der eine Person iSd. § 5 Abs. 4a StVO 1960 zum Arzt zu bringen beabsichtigt - bzw. den Verdächtigen mit einem Arzt "in Verbindung" bringt, was ebenso als eine solche "Verbringung" anzusehen ist (vgl. VwGH 14.1.1994, 93/02/0152) - und zum Zeitpunkt der "Verbringung" weiterhin aufrecht sein.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020020011.J03Im RIS seit
08.02.2021Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021