RS Vwgh 2020/12/21 Ro 2020/02/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art133 Abs4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/10/0049 B 28. Mai 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Eine grundsätzliche Rechtsfrage wird zufolge Art. 133 Abs. 4 B-VG (ua) durch eine Abweichung von der Rechtsprechung des VwGH begründet, nicht aber durch eine allfällige Judikaturdiskrepanz zwischen VfGH und VwGH.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020020010.J01

Im RIS seit

08.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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