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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuslBG §28 Abs1Beachte
Rechtssatz
Der Beschuldigte hat im Verfahren betreffend Übertretung des AuslBG - zur Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems - darzulegen, dass und wie er ineinander greifende Identitätsüberprüfungen aller eingesetzten Arbeitskräfte vor Arbeitsaufnahme und eine Prüfung der arbeitsrechtlichen Papiere aller Arbeitskräfte durchgeführt oder auf wirksame Weise dafür gesorgt hätte, dass dies in seinem Unternehmen erfolgt (vgl. VwGH 19.10.2017, Ra 2017/09/0037; 12.7.2011, 2008/09/0376; 9.11.2009, 2007/09/0345).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090065.L03Im RIS seit
09.02.2021Zuletzt aktualisiert am
09.02.2021