RS Vwgh 2020/12/21 Ra 2020/09/0065

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Veröffentlicht am 21.12.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1
AuslBG §3 Abs1
B-VG Art133 Abs4
VStG §5 Abs1
VStG §9 Abs1
VwGG §34 Abs1
VwGVG 2014 §38

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/09/0066

Rechtssatz

Der Beschuldigte hat im Verfahren betreffend Übertretung des AuslBG - zur Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems - darzulegen, dass und wie er ineinander greifende Identitätsüberprüfungen aller eingesetzten Arbeitskräfte vor Arbeitsaufnahme und eine Prüfung der arbeitsrechtlichen Papiere aller Arbeitskräfte durchgeführt oder auf wirksame Weise dafür gesorgt hätte, dass dies in seinem Unternehmen erfolgt (vgl. VwGH 19.10.2017, Ra 2017/09/0037; 12.7.2011, 2008/09/0376; 9.11.2009, 2007/09/0345).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090065.L03

Im RIS seit

09.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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