RS Vwgh 2020/12/28 Ra 2020/14/0528

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Veröffentlicht am 28.12.2020
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §8 Abs1
MRK Art3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/14/0368 B 21. August 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob im Fall der Rückführung eine Verletzung des Art. 3 MRK zu gewärtigen ist, kommt es nicht darauf an, ob infolge von zur Verhinderung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus gesetzten Maßnahmen sich die Wiedereingliederung im Heimatland wegen schlechterer wirtschaftlicher Aussichten schwieriger als vor Beginn dieser Maßnahmen darstellt, solange die Sicherung der existentiellen Grundbedürfnisse weiterhin als gegeben anzunehmen ist ( vgl. VwGH 3.7.2020, Ra 2020/14/0255).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140528.L02

Im RIS seit

08.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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