Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
weiter Entscheidungsspielraum; rechtswidrige Entscheidungen von PVORechtssatz
Mit seinem sachlich nicht nachvollziehbaren Beschluss vom 16. Jänner 2018 hat der DA den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten weiten Ermessensspielraum überschritten, weshalb seine Stellungnahme vom 16. Jänner 2018 in gesetzwidriger Geschäftsführung erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A42.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021