RS Pvak 2020/5/4 A42-PVAB/19

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Veröffentlicht am 04.05.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §22 Abs4

Schlagworte

weiter Entscheidungsspielraum; rechtswidrige Entscheidungen von PVO; Kriterien rechtmäßiger Entscheidung

Rechtssatz

Der DA setzte sich vor seinem Beschluss mit der Stellungnahme des SGA, den positiven Aussagen über die Antragstellerin in deren Personalakt und mit dem guten Ruf, den sie im Kollegenkreis genießt, nicht nur nicht im gebotenen Umfang, sondern überhaupt nicht auseinander.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A42.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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