RS Pvak 2020/5/4 A42-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §22 Abs4

Schlagworte

weiter Entscheidungsspielraum; rechtswidrige Entscheidungen von PVO

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall hat sich der DA in seiner Sitzung vom 16. Jänner 2018 mit den Bewerbungen für die Stelle eines Fachvorstandes an der HLW ***, darunter auch die Bewerbung der Antragstellerin, befasst und seine Stellungnahme im Besetzungsverfahren an den auf der Ebene des (damaligen) Landesschulrates zuständigen Fachausschuss verfasst. Der DA stellte in seiner Stellungnahme im Wesentlichen fest, dass es der Antragstellerin an innovativen Vorschlägen und Ideen mangle und sich überdies die Zusammenarbeit mit ihr äußerst schwierig gestalte, weil sie keine Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft aufweise, was aber für die Tätigkeit eines Fachvorstandes von enormer Bedeutung wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A42.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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