RS Pvak 2020/5/4 A42-PVAB/19

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Veröffentlicht am 04.05.2020
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragslegitimation von Bediensteten

Rechtssatz

Die Antragstellerin ist Bedienstete der HLW *** und fühlt sich durch die Stellungnahme des DA und deren Geheimhaltung durch den DA in ihren Rechten nach PVG verletzt. Ihre Antragsberechtigung ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A42.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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