Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragslegitimation von BedienstetenRechtssatz
Die Antragstellerin ist Bedienstete der HLW *** und fühlt sich durch die Stellungnahme des DA und deren Geheimhaltung durch den DA in ihren Rechten nach PVG verletzt. Ihre Antragsberechtigung ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A42.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021