Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
21.12.2020Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §11a Abs6 Z2Rechtssatz
Bei einer Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 11a Abs. 6 Z 2 StbG nach bereits sechs Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich ist aufgrund nachhaltiger persönlicher Integration das Absehen vom Nachweis gemäß § 10a Abs. 1 Z 1 StbG aus gesundheitlichen Gründen nicht vorgesehen. Dies stellt auch keine Diskriminierung dar, da dieser Tatbestand nur dem Umstand Rechnung tragen soll, dass manche Fremde die grundsätzliche Voraussetzung für einen Staatsbürgerschaftserwerb, nämlich eine nachhaltige dauerhafte erfolgreiche Integration, ausnahmsweise früher erreichen als dies im Regelfall zu erwarten ist (vgl. dazu auch EB RV 2303 BlgNR 24. GP 9).
Schlagworte
Verleihungsvoraussetzungen; nachhaltige persönliche Integration; Allgemeinwohl; integrationsrelevanter Mehrwert; Deutschkenntnisse; Nachweis; Integrationsvereinbarung; Modul 2; IntegrationsprüfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.152.022.11515.2020Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021