Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Besetzungsverfahren; Grundsätze der Interessenvertretung; Vorrang der Gesamtinteressen; weiter Ermessensspielraum; Zuständigkeit zur inhaltlichen Überprüfung von PVO-Entscheidungen nur bei WillkürRechtssatz
Wie das BVwG in seinem Erkenntnis vom 17. Dezember 2018, GZ W257 2203456-1/9E, rechtskräftig ausgeführt hat, besteht bei nachprüfenden Kontrollen der Entscheidungen von DA überdies keine Zuständigkeit, diese inhaltlich zu überprüfen, sofern keine Willkür zu erkennen ist (PVAB 15. Juli 2019, A 18-PVAB/19).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A34.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021