Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung von BedienstetenRechtssatz
Der Antragsteller ist Bediensteter im Zuständigkeitsbereich des DA der JA und fühlt sich in seinen durch das PVG gewährleisteten Rechten auf entsprechende Vertretung seiner Interessen durch den DA durch dessen Bevorzugung seines Mitbewerbers und seiner Mitbewerberin verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A34.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021