RS Pvak 2020/1/3 A34-PVAB/19

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Veröffentlicht am 03.01.2020
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung von Bediensteten

Rechtssatz

Der Antragsteller ist Bediensteter im Zuständigkeitsbereich des DA der JA und fühlt sich in seinen durch das PVG gewährleisteten Rechten auf entsprechende Vertretung seiner Interessen durch den DA durch dessen Bevorzugung seines Mitbewerbers und seiner Mitbewerberin verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A34.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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