RS Pvak 2020/2/4 A39-PVAB/19

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Veröffentlicht am 04.02.2020
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Norm

PVG §41 Abs1
PVGO §1 Abs1
PVGO §16 Abs5

Schlagworte

Einsicht in Sitzungsprotokolle; Zurechenbarkeit

Rechtssatz

Da der stellvertretende DA-Vorsitzende mit E-Mail vom 5. November 2019 der DA-Vorsitzenden dennoch gesetzwidrig die Übermittlung des Protokollentwurfs über die DA-Sitzung vom 24. Oktober 2019 verweigert hat, hat er die Geschäftsführung des DA als Kollegialorgan, dem sein Verhalten für den DA in seiner Funktion als stellvertretender DA-Vorsitzender zuzurechnen ist, in diesem Punkt mit Gesetzwidrigkeit belastet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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