Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Einsicht in Sitzungsprotokolle; ZurechenbarkeitRechtssatz
Da der stellvertretende DA-Vorsitzende mit E-Mail vom 5. November 2019 der DA-Vorsitzenden dennoch gesetzwidrig die Übermittlung des Protokollentwurfs über die DA-Sitzung vom 24. Oktober 2019 verweigert hat, hat er die Geschäftsführung des DA als Kollegialorgan, dem sein Verhalten für den DA in seiner Funktion als stellvertretender DA-Vorsitzender zuzurechnen ist, in diesem Punkt mit Gesetzwidrigkeit belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021