Norm
PVG §9 Abs2 litbSchlagworte
Lehrfächerverteilung als Diensteinteilung zustimmungspflichtige Maßnahme; zweiwöchige Frist zur Stellungnahme; Herstellung des Einvernehmens; Aufgaben des stellvertretenden VorsitzendenRechtssatz
Zusammenfassend ist zu Spruchpunkt 2 festzustellen, dass die Einberufung und Vorbereitung der DA-Sitzung vom 24. Oktober 2019 durch den stellvertretenden DA-Vorsitzenden sowie dessen Vorsitz in dieser Sitzung wegen gegebener Verhinderung der DA-Vorsitzenden, die im Verfahren unbestritten blieb, in gesetzmäßiger Geschäftsführung des stellvertretenden DA-Vorsitzenden erfolgten, die dem DA als Kollegialorgan zuzurechnen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021