RS Pvak 2020/2/4 A39-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.2020
beobachten
merken

Norm

PVG §9 Abs2 litb
PVG §10 Abs2
PVG §22 Abs2
PVGO §1 Abs1
PVGO §4

Schlagworte

Lehrfächerverteilung als Diensteinteilung zustimmungspflichtige Maßnahme; zweiwöchige Frist zur Stellungnahme; Herstellung des Einvernehmens; Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden

Rechtssatz

Dem stellvertretenden DA-Vorsitzenden stand im Verhinderungsfall der Vorsitzenden lt. PVG nicht nur frei, zu einer DA-Sitzung einzuberufen, wenn die Dringlichkeit des Posteinlaufs eine solche erforderte, sondern er war nach § 22 Abs. 2 erster Satz PVG vielmehr dazu verpflichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten