Norm
PVG §9 Abs2 litbSchlagworte
Lehrfächerverteilung als Diensteinteilung zustimmungspflichtige Maßnahme; zweiwöchige Frist zur Stellungnahme; Herstellung des Einvernehmens; Aufgaben des stellvertretenden VorsitzendenRechtssatz
Dem stellvertretenden DA-Vorsitzenden stand im Verhinderungsfall der Vorsitzenden lt. PVG nicht nur frei, zu einer DA-Sitzung einzuberufen, wenn die Dringlichkeit des Posteinlaufs eine solche erforderte, sondern er war nach § 22 Abs. 2 erster Satz PVG vielmehr dazu verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021