Norm
PVG §9 Abs2 litbSchlagworte
Lehrfächerverteilung als Diensteinteilung zustimmungspflichtige Maßnahme; zweiwöchige Frist zur Stellungnahme; Herstellung des EinvernehmensRechtssatz
Im vorliegenden Fall wurde die vom DL geplante LFV 2019/2020 dem DA mit E-Mail vom 10. Oktober 2019 übermittelt. Die zweiwöchige Frist zur Stellungnahme nach PVG endete somit mit Ablauf des 24. Oktober 2019. Fristerstreckung beim DL wurde weder von der DA-Vorsitzenden noch von deren Stellvertreter B beantragt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021