RS Pvak 2020/2/4 A39-PVAB/19

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Veröffentlicht am 04.02.2020
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Norm

PVG §9 Abs2 litb
PVG §10 Abs2

Schlagworte

Lehrfächerverteilung als Diensteinteilung zustimmungspflichtige Maßnahme; zweiwöchige Frist zur Stellungnahme; Herstellung des Einvernehmens

Rechtssatz

Nach § 10 Abs. 2 PVG gilt das Einvernehmen als hergestellt, wenn der DA zur geplanten Maßnahme seine ausdrückliche Zustimmung gibt oder sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der geplanten Maßnahme nicht dazu äußert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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