Norm
PVG §9 Abs2 litbSchlagworte
Lehrfächerverteilung als Diensteinteilung zustimmungspflichtige Maßnahme; zweiwöchige Frist zur Stellungnahme; Herstellung des EinvernehmensRechtssatz
Nach § 10 Abs. 2 PVG gilt das Einvernehmen als hergestellt, wenn der DA zur geplanten Maßnahme seine ausdrückliche Zustimmung gibt oder sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der geplanten Maßnahme nicht dazu äußert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021