RS Pvak 2020/2/4 A39-PVAB/19

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Veröffentlicht am 04.02.2020
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Norm

PVG §9 Abs2 litb
PVG §10 Abs2

Schlagworte

Lehrfächerverteilung (Diensteinteilung) zustimmungspflichtige Maßnahme; Herstellung des Einvernehmens

Rechtssatz

Die Lehrfächerverteilung (LFV) ist nach ständiger Rechtsprechung der Personalvertretungsaufsicht als Diensteinteilung anzusehen, worüber gemäß § 9 Abs. 2 lit. b PVG das Einvernehmen mit dem DA iSd § 10 PVG herzustellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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