Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Zuständigkeit der PVAB für PVO; Zuständigkeit für einzelne PV nur bei ZurechenbarkeitRechtssatz
Die Handlungen und Unterlassungen des stellvertretenden DA-Vorsitzenden für das PVO sind dem DA als Kollegialorgan zuzurechnen und belasten dessen Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit, insoweit sie entgegen Vorgaben des PVG erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021