Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Zuständigkeit PVAB für PVO; Zuständigkeit für einzelne PV nur bei ZurechenbarkeitRechtssatz
Bei der in der verfahrensgegenständlichen Aussendung publizierten Meinung von C handelte es sich um dessen persönliche, fraktionelle Sicht der Dinge und nicht um eine Äußerung in seiner Funktion als ZA-Vorsitzender, weshalb diese Äußerung dem ZA als Kollegialorgan nicht zurechenbar ist und dessen Geschäftsführung nicht berührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A31.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021