Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Zuständigkeit PVAB für PVO; Zuständigkeit für einzelne PV nur bei ZurechenbarkeitRechtssatz
Die Handlungen und Unterlassungen von ZA-Vorsitzenden C für den ZA sind dem ZA zurechenbar und belasten dessen Geschäftsführung, sofern sie entgegen den Vorgaben des PVG erfolgen, insoweit mit Gesetzwidrigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A31.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021