Norm
PVG §2Schlagworte
Zuständigkeit für einzelne PV nur bei Zurechenbarkeit; Aussagen eines PV gegenüber dem DLRechtssatz
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Vertreter des FA, dessen Aussagen im Beratungsgespräch über die verfahrensgegenständliche Personalangelegenheit vom 21. Oktober 2019 dem FA als Kollegialorgan zuzurechnen sind, in diesem Gespräch keine Aussagen getätigt hat, die mit den Grundsätzen der Interessenvertretung iSd § 2 PVG in Widerspruch stünden und die Geschäftsführung des FA insoweit mit Gesetzwidrigkeit belasten könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A37.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021