RS Pvak 2020/2/14 A37-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2020
beobachten
merken

Norm

PVG §2
PVG §10 Abs6

Schlagworte

Aussagen eines PV gegenüber dem DL

Rechtssatz

Es entspricht jedoch jedenfalls den Tatsachen, dass Aufgaben des Antragstellers während der Zeit seiner Dienstzuteilung bzw. Abwesenheit von anderen Bediensteten, die keine KPE-Gebühr erhielten, wahrgenommen werden mussten. Dieses Argument des Kdt SK  entspricht somit – ebenso wie die Aussage des Vertreters des FA im Beratungsgespräch vom 21. Oktober 2019, der Antragsteller sei seit längerem in das Kdo X.JgBrig dienstzugeteilt und müsse vertreten werden, obwohl er weiterhin die KPE-Bereitstellungsprämie erhalte und den ihn vertretenden Bediensteten keine Abgeltung gebühre – der Realität und ist auf keine tatsachenwidrige Aussage des Vertreters des FA zurückzuführen, wobei es überdies von keiner rechtlichen Relevanz im gegenständlichen Verfahren ist, ob nur C oder auch andere Bedienstete den Antragsteller ohne Abgeltung zu vertreten hatten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A37.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten