Norm
PVG §2Schlagworte
Zuständigkeit PVAB für PVO; Zuständigkeit für einzelne PV nur bei Zurechenbarkeit; Aussagen eines PV gegenüber dem DLRechtssatz
Das FA-Mitglied B vertrat den FA im Beratungsgespräch beim Kdt SK am 21. Oktober 2019. Die Handlungen und Unterlassungen von B in diesem Gespräch sind daher dem FA zurechenbar und belasten dessen Geschäftsführung, sofern sie entgegen den Vorgaben des PVG erfolgen, insoweit mit Gesetzwidrigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A37.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021