Norm
PVG §2Schlagworte
Antragsberechtigung von Bediensteten; Zuständigkeit PVAB für PVO; Zuständigkeit für einzelne PV nur bei Zurechenbarkeit; Aussagen eines PV gegenüber dem DLRechtssatz
Der Antragsteller ist Bediensteter im Zuständigkeitsbereich des FA und fühlt sich durch die Bevorzugung eines anderen Bewerbers um einen bestimmten Arbeitsplatz und durch angebliche Falschaussagen des Vertreters des FA im Beratungsgespräch über diese Personalangelegenheit am 21. Oktober 2019 in seinen durch das PVG gewährleisteten Rechten verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A37.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021