RS Pvak 2020/2/14 A37-PVAB/19

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Veröffentlicht am 14.02.2020
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Norm

PVG §2
PVG §10 Abs6
PVG §41 Abs1

Schlagworte

Antragsberechtigung von Bediensteten; Zuständigkeit PVAB für PVO; Zuständigkeit für einzelne PV nur bei Zurechenbarkeit; Aussagen eines PV gegenüber dem DL

Rechtssatz

Der Antragsteller ist Bediensteter im Zuständigkeitsbereich des FA und fühlt sich durch die Bevorzugung eines anderen Bewerbers um einen bestimmten Arbeitsplatz und durch angebliche Falschaussagen des Vertreters des FA im Beratungsgespräch über diese Personalangelegenheit am 21. Oktober 2019 in seinen durch das PVG gewährleisteten Rechten verletzt. Seine Antragslegitimation ist gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A37.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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