TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/12 W257 2153671-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.09.2020
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

12.09.2020

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
VwGVG §29 Abs5

Spruch



W257 2153673-1/17E

W257 2153675-1/15E

W257 2153677-1/15E

W257 2153671-1/15E

W257 2162094-1/14E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DER AM 25.08.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSE

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Herbert MANTLER, MBA, als Einzelrichter über die Beschwerde von

Name

Geb.Datum

Abk.

Gz.: W 257 …

IFA-Zahl

Familienstand

XXXX

XXXX

BF1

2153673-1

XXXX

Vater

XXXX

XXXX

BF2

2153675-1

XXXX

Mutter

XXXX

XXXX

BF3

2153671-1

XXXX

Sohn

XXXX

XXXX

BF4

2153677-1

XXXX

Tochter

XXXX

XXXX

BF5

2162094-1

XXXX

Sohn

alle StaatsbürgerInnen der Islamischen Republik Afghanistan, BF 3 bis BF5 vertreten durch BF2, alle vertreten durch MigrantInnenverein St. Marx, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.03.2017 (BF1 bis BF4 betreffend) bzw vom 31.05.2017 (BF5 betreffend), die obigen Zahlen betreffend, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am heutigen Tag zu Recht erkannt:

A) I. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, den übrigen Beschwerdeführern gem. § 3 Abs. 1 AsylG 2005, in Verbindung mit § 34 Abs. 2 AsylG 2005, der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass Ihnen damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung der nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 25.08.2020 verkündeten Erkenntnisse ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei am 25.08.2020 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

asylrechtlich relevante Verfolgung Familienverfahren Flüchtlingseigenschaft gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:W257.2153671.1.00

Im RIS seit

02.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten