RS Vwgh 2020/12/9 Ra 2020/19/0110

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Veröffentlicht am 09.12.2020
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §34
BFA-VG 2014 §16 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/18/0252 E 13. Dezember 2018 RS 3

Stammrechtssatz

Liegt kein unter einem zu führendes Familienverfahren im Sinne des § 34 AsylG 2005 vor, ist aber auch die das Familienverfahren ergänzende Regelung des § 16 Abs. 3 BFA-VG 2014 nicht anwendbar, wonach eine von einem Familienangehörigen erhobene Beschwerde auch als Beschwerde gegen die die anderen Familienangehörigen betreffenden Entscheidungen gilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020190110.L03

Im RIS seit

02.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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