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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
In Ansehung der für die Gewährung von Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge normierten "Einstiegsvoraussetzungen" sind allfällige "private" Interessen des Beamten nicht zu prüfen. Im gebundenen Bereich einer nach § 44 Abs. 1 erster Satz NÖ DPL 1972 zu treffenden Entscheidung ist ausschließlich darauf abzustellen, ob der Bewilligung des beantragten Sonderurlaubs wesentliche dienstliche Interessen entgegenstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120066.L02Im RIS seit
02.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021