RS Vwgh 2020/12/9 Ra 2020/12/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.2020
beobachten
merken

Index

L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4
DPL NÖ 1972 §31 Abs4
DPL NÖ 1972 §44 Abs1
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

In Ansehung der für die Gewährung von Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge normierten "Einstiegsvoraussetzungen" sind allfällige "private" Interessen des Beamten nicht zu prüfen. Im gebundenen Bereich einer nach § 44 Abs. 1 erster Satz NÖ DPL 1972 zu treffenden Entscheidung ist ausschließlich darauf abzustellen, ob der Bewilligung des beantragten Sonderurlaubs wesentliche dienstliche Interessen entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120066.L02

Im RIS seit

02.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten