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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §58 Abs10Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/22/0183 B 26. Juni 2020 RS 1 (hier ohne den ersten Satz)Stammrechtssatz
Ein maßgeblich geänderter Sachverhalt ist schon dann gegeben, wenn die geltend gemachten Umstände nicht von vornherein eine neue Beurteilung aus dem Blickwinkel des Art. 8 MRK ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. VwGH 23.1.2020, Ra 2019/21/0356). Maßgeblich für die Prüfung sind jene Umstände, die bis zum erstinstanzlichen Zurückweisungsbescheid eingetreten sind (vgl. VwGH 10.12.2013, 2013/22/0362).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210444.L02Im RIS seit
02.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021