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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §15 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2019/01/0009 B 2. September 2019 RS 2Stammrechtssatz
Das Vorbringen des Asylwerbers muss, um eine maßgebliche Wahrscheinlichkeit und nicht nur eine entfernte Möglichkeit einer Verfolgung glaubhaft zu machen, eine entsprechende Konkretisierung aufweisen. Die allgemeine Behauptung von Verfolgungssituationen, wie sie in allgemein zugänglichen Quellen auffindbar sind, wird grundsätzlich zur Dartuung von selbst Erlebtem nicht genügen (vgl. VwGH 10.8.2018, Ra 2018/20/0314, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140445.L01Im RIS seit
02.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021