TE Bvwg Erkenntnis 2020/12/2 I401 2173733-1

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Veröffentlicht am 02.12.2020
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Entscheidungsdatum

02.12.2020

Norm

AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §8 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs4
FPG §46
FPG §52
FPG §55
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §29 Abs5
VwGVG §31 Abs1

Spruch



I401 2173730-1/15E

I401 2173733-1/13E

I401 2173738-1/14E

I401 2173742-1/13E

I401 2173746-1/13E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 17.11.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht beschließt und erkennt durch den Richter Mag. Gerhard AUER über die Beschwerden des 1. XXXX , 2. der XXXX , des 3. XXXX , (mj.), des 4. XXXX und des 5. XXXX , (mj.), alle StA. Irak, alle vertreten durch Mag. Thomas KLEIN, Rechtsanwalt, Sackstraße 21, 8010 Graz, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, XXXX , jeweils vom 27.09.2017, Zl. XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 17.11.2020 zu Recht:

A)

Das Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Spruchpunkte I. der angefochtenen Bescheide wird wegen der Zurücknahme der Beschwerden eingestellt.

B)

1. Den Beschwerden gegen Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide wird stattgegeben und gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 wird XXXX und XXXX , alle StA. Irak, der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt.

2. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 wird ihnen eine für ein Jahr gültige befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte erteilt.

3. Den Beschwerden wird hinsichtlich Spruchpunkt III. und IV. der angefochtenen Bescheide stattgegeben und werden diese ersatzlos behoben.

C)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text


Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 17.11.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch den Rechtsvertreter der beschwerdeführendenen Parteien, am 17.11.2020 ausdrücklich verzichtet wurde.

Schlagworte

befristete Aufenthaltsberechtigung ersatzlose Teilbehebung Familienverfahren gekürzte Ausfertigung Minderjährigkeit subsidiärer Schutz Verfahrenseinstellung Zurückziehung der Beschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2020:I401.2173733.1.00

Im RIS seit

01.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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