RS Vwgh 1973/1/25 1261/72

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Veröffentlicht am 25.01.1973
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Index

Dienstrecht
63/02 Gehaltsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

GehG 1956 §4 Abs4
GehG 1956 §5 Abs5
GehG 1956 §6 Abs4
GehG 1956 §6 Abs5
PG 1965 §17 Abs1

Rechtssatz

Das Gesetz verlangt in der Meldung nach § 5 Abs 5 GG 1956 keine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Gesetzesbestimmung. Maßgebend ist vielmehr, ob alle Tatsachen, die für den Anfall der Haushaltszulage von Bedeutung sind, der Dienstbehörde unmittelbar vor einer Anstellung oder nachher zur Kenntnis gebracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001261.X01

Im RIS seit

01.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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