RS Vwgh 2020/12/11 Ra 2019/06/0021

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Veröffentlicht am 11.12.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4 implizit
VwGVG 2014 §28

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/05/0058 E 13. Dezember 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Eine ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde durch das VwG kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn der angefochtene Bescheid nicht hätte ergehen dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019060021.L01

Im RIS seit

01.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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