RS Vwgh 2020/12/11 Ra 2018/06/0247

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Veröffentlicht am 11.12.2020
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Index

L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
BauO Tir 2018 §33

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/06/0248
Ra 2018/06/0249

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/06/0067 B 1. August 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre (vgl. etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).

Schlagworte

Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018060247.L02

Im RIS seit

01.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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