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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/20/0192 E 12. August 2019 RS 1Stammrechtssatz
Eine Zurückverweisung nach § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG 2014 kann nicht darauf gestützt werden, dass die Behörde das Parteiengehör verletzt habe. Eine allfällige Verletzung des Parteiengehörs durch die erste Instanz ist nämlich dann als saniert anzusehen, wenn die Partei Gelegenheit gehabt hat, zu den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens im Rechtsmittel gegen den (eine ausreichende Darstellung der Beweisergebnisse enthaltenden) erstinstanzlichen Bescheid Stellung zu nehmen (vgl. VwGH 27.12.2018, Ra 2015/08/0095, mwN).
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020070005.J04Im RIS seit
01.02.2021Zuletzt aktualisiert am
01.02.2021