Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.01.2021Norm
EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Auszahlung des Entgeltes an einen Arbeitnehmer, der nach § 7 EpiG abgesondert wurde, wurde (hier) unbestrittener Maßen nicht im Inland verwirklicht. Daraus ergibt sich, dass § 32 EpiG nicht zur Anwendung kommen kann.
Schlagworte
Epidemiegesetz, Verdienstentgang, Lohnzahlung im AuslandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2021:LVwG.408.139.2020.R8Zuletzt aktualisiert am
28.01.2021