RS Lvwg 2021/1/19 LVwG-408-139/2020-R8

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Veröffentlicht am 19.01.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

19.01.2021

Norm

EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z1
EpidemieG 1950 §32 Abs3
B-VG Art49

Rechtssatz

Die Auszahlung des Entgeltes an einen Arbeitnehmer, der nach § 7 EpiG abgesondert wurde, wurde (hier) unbestrittener Maßen nicht im Inland verwirklicht. Daraus ergibt sich, dass § 32 EpiG nicht zur Anwendung kommen kann.

Schlagworte

Epidemiegesetz, Verdienstentgang, Lohnzahlung im Ausland

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2021:LVwG.408.139.2020.R8

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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