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VwGGNorm
AVG §10 Abs1Rechtssatz
In den Erkenntnissen vom 30.6.1976, 1523/75, und vom 29.9.1978, 0045/78, 0559/78, wurde zwar die Zulässigkeit der Sanierung durch nachträgliche Genehmigung nicht ausgeschlossen, nach den zugrundeliegenden Sachverhalten hatten aber die Parteien schon während der jeweils relevanten Frist die Absicht, die Verfahrenshandlungen der in ihrem Namen ohne Vollmacht Einschreitenden für sich gelten zu lassen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters nachträgliche VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980000577.X04Im RIS seit
23.02.2021Zuletzt aktualisiert am
23.02.2021