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VwGGNorm
AVG §9Rechtssatz
Für die Annahme eines gesetzlichen Vertretungsrechtes des Pflegschaftsrichters fehlt die Rechtsgrundlage.
Schlagworte
Entmündigung Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Kurator Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980000577.X02Im RIS seit
23.02.2021Zuletzt aktualisiert am
23.02.2021