RS Vwgh 1967/3/13 2146/65

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Veröffentlicht am 13.03.1967
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Baurecht - Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art130 Abs1
B-VG Art20
VwGG §41 Abs1
VwGG §42 Abs2

Rechtssatz

Ein angefochtener Bescheid ist vom VwGH am Gesetz und nicht an einer (nicht befolgten) Weisung zu messen, auf deren Befolgung den Parteien kein subjektives Recht zusteht.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtswidrigkeit von Bescheiden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965002146.X02

Im RIS seit

02.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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