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Baurecht - WienNorm
B-VG Art130 Abs1Rechtssatz
Ein angefochtener Bescheid ist vom VwGH am Gesetz und nicht an einer (nicht befolgten) Weisung zu messen, auf deren Befolgung den Parteien kein subjektives Recht zusteht.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtswidrigkeit von BescheidenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965002146.X02Im RIS seit
02.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021