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Baurecht - WienNorm
B-VG Art20Rechtssatz
Die Vorschrift des Art 20 B-VG kann nicht als Verfahrensvorschrift gewertet werden; daher kann durch eine (zeitweise) Nichtbefolgung einer Weisung eine Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht eintreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965002146.X01Im RIS seit
02.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021