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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Rechtssatz
Zwar kann einer Rechtsfrage auch bei sich aus dem Unionsrecht ergebenden Bedenken eine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG zukommen; mit einem allgemein gehaltenen Verweis auf bestimmte Urteile des EuGH wird jedoch nicht aufgezeigt, welche konkrete Rechtsfrage vom Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang in der vorliegenden Revisionssache zu klären wäre (VwGH 20.12.2017, Ra 2017/12/0114).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160154.L01Im RIS seit
26.01.2021Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021