RS Vwgh 2020/11/27 Ro 2020/16/0043

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Veröffentlicht am 27.11.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §9

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2020/16/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/16/0025 B 14. Mai 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (Hinweis Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht, Wien 1983, S 51 Anm 9, insbesondere Abs 2 zu § 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020160043.J02

Im RIS seit

26.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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