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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §9Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/16/0025 B 14. Mai 1992 RS 1Stammrechtssatz
Wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (Hinweis Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht, Wien 1983, S 51 Anm 9, insbesondere Abs 2 zu § 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020160043.J02Im RIS seit
26.01.2021Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021