Index
E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80 Art7Beachte
Rechtssatz
Voraussetzung für eine Anwendbarkeit des Art. 7 ARB 1/80 ist, dass Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers die Genehmigung erhalten, zum Zweck der Familienzusammenführung zu dem bereits im Bundesgebiet aufhältigen türkischen Arbeitnehmer zu ziehen, oder bereits im Bundesgebiet geboren wurden (vgl. VwGH 31.1.2019, Ra 2018/22/0193).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020220239.L01Im RIS seit
26.01.2021Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021