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GrundverkehrNorm
AVG §38 implizitRechtssatz
An vorliegende Bescheide über Vorfragen ist die Verwaltungsbehörde (Abgabenbehörde) nur gebunden, wenn sie von der zuständigen Behörde erlassen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971002203.X03Im RIS seit
26.01.2021Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021