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GrundverkehrNorm
AVG §56 implizitRechtssatz
Maßgebend für die Beurteilung einer behördlichen Erledigung als Bescheid ist nicht so sehr ihre äußere Form als vielmehr ihr Inhalt.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971002203.X02Im RIS seit
26.01.2021Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021