RS OGH 2020/11/19 11Os118/20t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2020
beobachten
merken

Norm

StPO §89 Abs6

Rechtssatz

Ein Antrag auf Aufhebung des Beschlusses eines Beschwerdegerichtes mit der Behauptung, nie eine Beschwerde erhoben zu haben, ist in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133391

Im RIS seit

25.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten