Norm
StPO §89 Abs6Rechtssatz
Ein Antrag auf Aufhebung des Beschlusses eines Beschwerdegerichtes mit der Behauptung, nie eine Beschwerde erhoben zu haben, ist in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133391Im RIS seit
25.01.2021Zuletzt aktualisiert am
21.04.2021