RS OGH 2021/1/14 33R85/20t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.2021
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Norm

ZPO §397a Abs1
RATG §23 Abs6

Rechtssatz

Kein doppelter Einheitssatz für den Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil, auch wenn er - wie vom Gesetz gefordert - den Inhalt einer Klagebeantwortung hat; Billigung von RI0000113, Ablehnung von RW0000165.

Veröff ecolex 2021/171, 222 (Liebenwein)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0000986

Im RIS seit

21.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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