Entscheidungsdatum
01.10.2020Norm
AsylG 2005 §10 Abs2Text
Schlagworte
Behebung der Entscheidung Dauer Einreiseverbot ersatzlose Teilbehebung Gefährdung der Sicherheit Gefährlichkeitsprognose Herabsetzung Interessenabwägung öffentliches Interesse Pandemie Resozialisierung Risikogruppe Rückkehrentscheidung strafrechtliche Verurteilung Suchtgifthandel Teilstattgebung Versorgungslage Voraussetzungen Vorerkrankung WegfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:W238.2143746.2.00Im RIS seit
21.01.2021Zuletzt aktualisiert am
21.01.2021